Buchhaltung & Lohn Schulte -  Benedikt Schulte, Steuerfachwirt

Buchhaltung*

Wir kontieren und verbuchen Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Banken, Kasse etc.

Und wo genau liegt der Vorteil, wenn wir für Sie tätig werden?
  • Einerseits sind die Kosten zu nennen, denn wir können Ihnen unsere Leistungen viel günstier anbieten als jeder Steuerberater, da diese sich an ihre starre Gebührenordnung halten müssen.
  • Andererseits nehmen wir uns Zeit für Sie, wo die unterjährige Besprechung der Buchhaltung beim Steuerberater aus Zeitgründen oft nicht möglich ist.
  • Außerdem sparen wir Ihnen bares Geld beim Jahresabschluss: durch die optimale Vorbereitung der unterjährigen Buchungen, ist der Jahresabschluss schnell erstellt und die Rechnung Ihres steuerlichen Beraters fällt entsprechend niedriger aus.
Beachten Sie aber bitte, dass wir nicht der Gegenspieler Ihres Steuerberaters sind; im Gegenteil nehmen wir Ihrem Berater die Arbeiten ab, die ihn Zeit und Geld kosten und die seine Ressourcen binden. Die steuerliche Optimierung ist und bleibt Ihrem Berater vorbehalten, wir schaffen die notwendige Zahlenbasis, damit mehr Zeit für die Beratung bleibt (die Ihnen im Optimalfall noch einmal viel Geld einspart).
Kosten:
Wir bieten Ihnen ein einfaches und faires Abrechnungskonzept: ein günstiger Komplettpreis, ohne Nachberechnungen, ohne Überraschungen, ohne Mindestvertragslaufzeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, sprechen Sie uns für ein konkretes und individuelles Angebot gerne jederzeit an.

Preis-Übersicht

Unsere Leistungen im Bereich Buchhaltung  
  • Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle (Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen etc.)
  • Ordnung und Ablage Ihrer Belege
  • Digitalisierung von Belegen (komplett oder z. B. nur im Bereich Anlagevermögen)
  • Import von Buchhaltungsdaten (z. B. Import von Bankdaten)
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertung (umfasst die monatliche, vierteljährliche oder jährliche Erstellung von Auswertungen und auf Wunsch die Erläuterung im persönlichen Gespräch)
  • Kosten- und Leistungsrechnung (Behalten Sie Projekte, Abteilungen etc. noch besser im Blick)
  • Datenbankrecherche (Im Bereich Buchhaltung und Steuern ohne (Steuer-)Rechtsberatung)
  • Offene Posten Überwachung (wir behalten Ihre offenen Forderungen u. Verbindlichkeiten für Sie im Blick und stellen Ihnen entsprechende Hinweise u. Auswertungen zur Verfügung)
  • Fakturierung u. Rechnungsstellung (auf Wunsch erstellen wir Ihre Ausgangsrechnungen für Sie)
  • Zahlungs- u. Mahnwesen (wir behalten Ihre Forderungen im Blick, gleichen diese mit Zahlungen ab und unterstützen Sie bei Bedarf im außergerichtlichen Mahnverfahren)
  • Daten-Export für Ihren steuerlichen Berater (z. B. im gängigen DATEV-Format, Excel etc.)
  • Zusammenstellung von Anregungen für das Gespräch mit Ihrem steuerlichen Berater
  • u. v. m.

Datenübernahme und Kosten
  • Datenübernahme: - kostenfrei -
  • Stammdatenanlage: - kostenfrei -
  • Beratungs- / Erstgespräch: - kostenfrei -

Einmalige Tätigkeiten und Jahresbuchhaltung
Sprechen Sie uns für einmalige Aufträge gerne persönlich an, wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot. Sollten Sie keine monatliche Verbuchung Ihrer Belege benötigen oder wünschen, erstellen wir gerne Ihre Quartals- oder Jahres-Buchhaltung für Sie.

Als Richtpreis gelten für Quartals-Buchhaltungen 2 x Monatsbeträge nach der nebenstehenden Tabelle (Beispiel: Ihr Jahresumsatz beträgt 15.000 €, die Quartals-Buchhaltung würde rd. 6 x 21,90 € = 43,80 € kosten), daneben vereinbaren wir gerne individuelle Pauschalen mit Ihnen.

Als Richtpreis gelten für Jahres-Buchhaltungen 6 x Monatsbeträge nach der nebenstehenden Tabelle (Beispiel: Ihr Jahresumsatz beträgt 15.000 €, die Jahres-Buchhaltung würde rd. 6 x 21,90 = 131,40 € inkl. Umsatzsteuer kosten), daneben vereinbaren wir gerne individuelle Pauschalen mit Ihnen.

Wichtig: es besteht keine Mindestvertragslaufzeit, auf Wunsch werden wir laufend oder auch nur einmalig für Sie tätig.

Leistungs- und Vergütungsvereinbarung
Wir schließen zu Beginn eine Vereinbarung mit Ihnen und legen alle Leistungen und Preise für mindestens sechs Monate fest. Steigt Ihr Umsatz stark an, brauchen Sie keine steigenden Preise zu befürchten. Gibt es einmal umsatzschwächere Zeiten, reduzieren wir bei Bedarf die monatlichen Kosten für Sie.

Sie haben weiterhin keine Mindestvertragslaufzeit zu beachten, dürfen wir dennoch laufend für Sie tätig werden, profitieren Sie stets von unserer transparenten Kostenstruktur.

Unsere Bürozeiten

Montag
-
Dienstag
-
Mittwoch
-
Donnerstag
-
Freitag
-
Samstag
-
Sonntag
Geschlossen
*In Deutschland sind unter anderem die Bereiche Steuerberatung und Rechtsberatung sehr klar gesetzlich geregelt. Die "unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen" wie es im Steuerberatungsgesetz heißt, ist danach Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern u. a. vorbehalten. Einige Tätigkeiten dürfen jedoch auch von Personen abseits dieser Berufsgruppen ausgeführt werden, sofern eine gewisse Vorbildung gegeben ist und die vorgeschriebene Berufserfahrung im gesetzlich bestimmten Umfang gesammelt wurde. Zu den vorgenannten Tätigkeiten zählen das oft von uns zitierte "Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen". Insbesondere Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen dürfen von uns nicht gefertigt werden.

Einschränkungen und Befugnisse nach Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Für unser Unternehmen gelten gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerGEinschränkungen, nach § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes sind für jedoch befugt folgende Tätigkeiten anzubieten:

"(...)das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind."
Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und das Erstellen lfd. Lohnabrechnungen
(siehe § 6 Nr. 4 StBerG).
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