Buchhaltung & Lohn Schulte -  Benedikt Schulte, Steuerfachwirt

Über uns

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Unser Unternehmen

Mein Name ist Benedikt Schulte, ich bin Firmeninhaber von Buchhaltung & Lohn Schulte und stehe Ihnen mit meinem Team jederzeit bei Fragen zur Verfügung.

Ich selbst bin ausgebildeter Steuerfachwirt, habe die klassische Ausbildung in einem Steuerbüro durchlaufen und war viele Jahre bei kleinen sowie renommierten mittelständischen Steuerkanzleien im Rhein-Main-Gebiet beschäftigt. Darüber hinaus bin ich bereits seit 2009 als Gründerberater & Coach tätig.
Mit meinem Team kombiniere ich das fundierte Fachwissen von Steuerfachwirten und Bilanzbuchhaltern mit den klassischen und bewährten Attributen Verschwiegenheit, Souveränität und Effizienz, die Sie von Ihrem Steuerberater kennen. Wir setzen auf innovative Arbeitstechniken und den Einsatz moderner IT-Systeme. Dabei sei gesagt: wir sind keine Steuerberater und dürfen Ihnen laut Gesetz daher nicht alle Leistungen eines solchen anbieten. Die laufenden Vorgänge wie die Erstellung von Lohnabrechnungen und das Verbuchen von Geschäftsvorfällen, die Steuerberatern oft "lästig" sind, bereiten wir jedoch optimal vor und helfen Ihnen somit, die Kosten für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen bei Ihrem Berater gering zu halten - wenn die Basis stimmt, ist der Jahresabschluss schnell erstellt.
Die Kunden-Wünsche im Hinblick auf die klassische Beratung kenne ich sehr genau. Durch eine zusätzlich abgeschlossene Ausbildung sowie einem Studium im Bereich der IT und Betriebswirtschaft ist es mir jedoch ein Anliegen, die klassische Beratung mit den Vorteilen moderner Informationstechnologien zu kombinieren. In der Praxis habe ich immer wieder festgestellt, dass Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberater Ihren Mandanten eine feste Organisation aufzwängen. Seien wir ehrlich, ohne IT geht es heute (fast) nicht mehr, wenn Sie jedoch eher "klassisch" arbeiten, sind Sie bei uns genau so willkommen, wie Unternehmer auf dem Weg in das "papierlose Büro".

Ich habe den Weg in die Selbständigkeit gewählt, da ich mich von den üblichen Beratern abheben möchte. Ich plane meinen Weg zum Steuerberaterexamen, möchte auf diesem jedoch nicht den Blick auf das Wesentliche Verlieren: die Mandanten. In vielen Steuerberatungs-Kanzleien werden Finanz- und Lohnbuchhaltungen als "Beiwerk" betrachtet, dabei sind sie viel mehr als das.

Und Ihre Angestellten? In Zeiten des viel bemühten "Fachkräftemangels" ein wichtiges Gut, warum also die Lohnbuchhaltung Monat für Monat per Knopfdruck bestimmen, anstatt diese mit Ihnen zusammen zu optimieren? Im günstigsten Fall spart es dem Mitarbeiter Steuern und Beiträge und das senkt nicht zuletzt auch Ihre finanzielle Belastung.

Bei unserer Arbeit liegt der große Vorteil für Sie  - als Unternehmensgründer, als junger Unternehmer oder als erfahrenes Unternehmen mit unterstützungsbedarf - also klar auf der Hand: die konstengünstige Auslagerung der Bereiche Finanzbuchhaltung*, Lohnabrechnung*, Mahn- und Zahlungswesen, Büromanagement und vieles mehr.

Unsere Tätigkeit erfordert ein hohes Fachwissen im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich sowie betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse. Um einen gleichbleibend hohen Standard bieten zu können, werden meine Mitarbeiter laufend geschult und erweitern und vertiefen Ihre Kenntnisse durch Fortbildungen, Seminare und den Austausch mit Fachkollegen. Durch den Zugriff auf Fachdatenbanken sind wir stets aktuell und vorbereitet auf die täglichen Herausforderungen im Bereich betriebswirtschaftliche Beratung, Buchhaltung sowie Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
*Hinweis:
Für unser Unternehmen gelten gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG) Einschränkungen, nach § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes sind für jedoch befugt folgende Tätigkeiten anzubieten:

"(...)das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind."
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